E-Passfoto 2025 🪪
Das musst du als Fotograf*in jetzt wissen!
Ab dem
1. Mai 2025
tritt in Deutschland das neue E-Passfoto-Verfahren in Kraft, das die
Erstellung und Übermittlung biometrischer Passbilder
digitalisiert.
Künftig werden Passfotos ausschließlich in digitaler Form akzeptiert und direkt von
zertifizierten Fotograf*innen oder in Behörden erstellten Fotoautomaten
sicher an die zuständigen Ämter übermittelt.
Wichtige Änderungen im Überblick
-
Passfotos werden ab 01.05.2025 nur noch digital übermittelt:
Passfotos werden nicht mehr in Papierform eingereicht, sondern digital über sichere Verbindungen an die Behörden übertragen. -
Zertifizierte Fotograf*innen:
Biometrische Passbilder müssen von zertifizierten Fotograf*innen erstellt werden, die für die sichere digitale Übermittlung an die Behörden registriert sind. -
Sicherheitsvorteile:
Das Verfahren erhöht die Sicherheit persönlicher Daten und verhindert Manipulationen an Passbildern.
Die Umstellung auf digitale Passfotos soll die Sicherheit bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten erhöhen und Manipulationen, wie das sogenannte Morphing, verhindern. Morphing ist eine Technik, bei der verschiedene Gesichter digital zu einem neuen Bild miteinander verschmolzen werden. Dies kann dazu genutzt werden, Identitätsbetrug zu begehen, indem ein manipuliertes Passfoto erstellt wird, das mehrere Personen gleichzeitig authentifizieren könnte.
Ablauf des E-Passfoto-Verfahrens
Aufnahme des Passfotos
Das Passfoto wird in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen und geprüft, um sicherzustellen, dass es den biometrischen Anforderungen entspricht.
Digitale Übermittlung an die Behörden
Nach der Aufnahme wird das Passfoto über einen sicheren und verschlüsselten Übertragungsweg direkt an die zuständige Behörde gesendet. Papierausdrucke oder selbst mitgebrachte Bilder sind ab 01.05.2025 nicht mehr erlaubt.
Kund*innen erhalten QR-Code
Kund*innen erhalten einen digitalen oder ausgedruckten QR-Code, den sie im Anschluss bei der Behörde vorlegen, um ihre Dokumente zu beantragen.
Identitätsprüfung und Dokumentenausstellung
Die Behörde prüft das Foto und stellt sicher, dass es den Anforderungen entspricht. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung wird das neue Ausweisdokument ausgestellt.
Vorteile des neuen Verfahrens für Kund*innen
Das neue E-Passfoto-Verfahren bietet Kund*innen verschiedene Vorteile:
Sicherheit für die Bilddaten
Höhere Sicherheit durch direkte und verschlüsselte Übermittlung
Bequem für Kund*innen
Kein Mitbringen oder Hochladen von Passfotos mehr erforderlich – die Behörde ruft das Bild einfach digital ab.
Annahme garantiert
Keine Abweisung von Fotos wegen falscher Größe, unpassender Belichtung oder nicht biometrischer Merkmale.
Ablauf des E-Passfoto-Verfahrens
Registrierung als zertifiziertes Fotostudio
Fotograf*innen sollten sich frühzeitig für das neue Verfahren registrieren und ihre Zertifizierung beantragen. Informationen zur Anmeldung findest du bei den zuständigen Behörden.
Anpassung der technischen Infrastruktur
Die digitale Übertragung der Passfotos erfordert eine sichere IT-Infrastruktur. Fotograf*innen müssen in geeignete Software investieren, die den Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Es gibt drei Systemintegratoren, auf die du zurückgreifen können: Flashlight, Silverlab Solutions GmbH und VST GmbH.
Schulung und Einweisung
Um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Fotograf*innen sich früh genug informieren und ihre Mitarbeitenden hinsichtlich der neuen Richtlinien schulen.
Kommunikationsmaßnahmen
Fotostudios, die frühzeitig zertifiziert sind, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Um Kund*innen über die neue Regelung zu informieren, solltest du deine Website aktualisieren, Werbematerialien anpassen und auslegen und digitale Kanäle nutzen. Eine klare Kommunikation über den neuen Prozess kann Verwirrung vermeiden und das Kund*innenvertrauen stärken.
Häufige Fragen E-Passbild / E-Passfoto
Die Inanspruchnahme der fotografischen Dienstleistung bietet auch mit dem neuen Verfahren verschiedene Vorteile. Zum einen ist das biometrische Passbild sechs Monate aufrufbar (beim Amt nur 96 Stunden). Zudem können die entstandenen Bilder mehrfach genutzt werden, die Bilder am Terminal nur im LAN des zuständigen Amtes.
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