E-Passfoto 2025 🪪

Das musst du als Fotograf*in jetzt wissen!

Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland das neue E-Passfoto-Verfahren in Kraft, das die Erstellung und Übermittlung biometrischer Passbilder digitalisiert.
Künftig werden Passfotos ausschließlich in digitaler Form akzeptiert und direkt von zertifizierten Fotograf*innen oder in Behörden erstellten Fotoautomaten sicher an die zuständigen Ämter übermittelt.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Passfotos werden ab 01.05.2025 nur noch digital übermittelt:
    Passfotos werden nicht mehr in Papierform eingereicht, sondern digital über sichere Verbindungen an die Behörden übertragen.
  • Zertifizierte Fotograf*innen:
    Biometrische Passbilder müssen von zertifizierten Fotograf*innen erstellt werden, die für die sichere digitale Übermittlung an die Behörden registriert sind.
  • Sicherheitsvorteile:
    Das Verfahren erhöht die Sicherheit persönlicher Daten und verhindert Manipulationen an Passbildern.

Die Umstellung auf digitale Passfotos soll die Sicherheit bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten erhöhen und Manipulationen, wie das sogenannte Morphing, verhindern. Morphing ist eine Technik, bei der verschiedene Gesichter digital zu einem neuen Bild miteinander verschmolzen werden. Dies kann dazu genutzt werden, Identitätsbetrug zu begehen, indem ein manipuliertes Passfoto erstellt wird, das mehrere Personen gleichzeitig authentifizieren könnte.

E-Passfoto – Wichtige Neuerungen 2025 für Fotograf*innen

Ablauf des E-Passfoto-Verfahrens

Schritt 1 - Aufnahme des Passfotos
Schritt 1

Aufnahme des Passfotos

Das Passfoto wird in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen und geprüft, um sicherzustellen, dass es den biometrischen Anforderungen entspricht.

Schritt 2 - Digitale Übermittlung an die Behörden
Schritt 2

Digitale Übermittlung an die Behörden

Nach der Aufnahme wird das Passfoto über einen sicheren und verschlüsselten Übertragungsweg direkt an die zuständige Behörde gesendet. Papierausdrucke oder selbst mitgebrachte Bilder sind ab 01.05.2025 nicht mehr erlaubt.

Schritt 3 - Kund*innen erhalten QR-Code
Schritt 3

Kund*innen erhalten QR-Code

Kund*innen erhalten einen digitalen oder ausgedruckten QR-Code, den sie im Anschluss bei der Behörde vorlegen, um ihre Dokumente zu beantragen.

Schritt 4 - Identitätsprüfung und Dokumentenausstellung
Schritt 4

Identitätsprüfung und Dokumentenausstellung

Die Behörde prüft das Foto und stellt sicher, dass es den Anforderungen entspricht. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung wird das neue Ausweisdokument ausgestellt.

Vorteile des neuen Verfahrens für Kund*innen

Das neue E-Passfoto-Verfahren bietet Kund*innen verschiedene Vorteile:

Sicherheit für die Bilddaten

Höhere Sicherheit durch direkte und verschlüsselte Übermittlung

Bequem für Kund*innen

Kein Mitbringen oder Hochladen von Passfotos mehr erforderlich – die Behörde ruft das Bild einfach digital ab.

Annahme garantiert

Keine Abweisung von Fotos wegen falscher Größe, unpassender Belichtung oder nicht biometrischer Merkmale.

Ablauf des E-Passfoto-Verfahrens

01

Registrierung als zertifiziertes Fotostudio

Fotograf*innen sollten sich frühzeitig für das neue Verfahren registrieren und ihre Zertifizierung beantragen. Informationen zur Anmeldung findest du bei den zuständigen Behörden.

02

Anpassung der technischen Infrastruktur

Die digitale Übertragung der Passfotos erfordert eine sichere IT-Infrastruktur. Fotograf*innen müssen in geeignete Software investieren, die den Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Es gibt drei Systemintegratoren, auf die du zurückgreifen können: Flashlight, Silverlab Solutions GmbH und VST GmbH.

03

Schulung und Einweisung

Um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Fotograf*innen sich früh genug informieren und ihre Mitarbeitenden hinsichtlich der neuen Richtlinien schulen.

04

Kommunikationsmaßnahmen

Fotostudios, die frühzeitig zertifiziert sind, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Um Kund*innen über die neue Regelung zu informieren, solltest du deine Website aktualisieren, Werbematerialien anpassen und auslegen und digitale Kanäle nutzen. Eine klare Kommunikation über den neuen Prozess kann Verwirrung vermeiden und das Kund*innenvertrauen stärken.

Häufige Fragen E-Passbild / E-Passfoto

Ab dem 1. Mai 2025 werden Passfotos in Deutschland nur noch digital übermittelt. Fotos müssen direkt von zertifizierten Fotograf*innen oder speziellen Fotoautomaten an die Behörden gesendet werden. Papierfotos oder digitale Uploads durch Bürger sind nicht mehr erlaubt.

Nach der Erstellung des biometrischen Passbildes wird das Foto direkt und verschlüsselt an eine behördliche Datenbank übermittelt. Kund*innen erhalten einen QR-Code, den sie bei der Beantragung eines Passes oder Ausweises vorzeigen. Die Behörde ruft das Bild mit dem QR-Code digital ab.

Die genauen Kosten sind noch nicht veröffentlicht, aber Fotograf*innen müssen in zertifizierte Software & Systeme investieren und sich bei einer Behörde registrieren lassen. Die Kosten können direkt bei den Systemintegratoren erfragt werden.

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Allerdings können Fotograf*innen, die sich nicht zertifizieren lassen, keine Passbilder mehr für offizielle Dokumente anbieten.

Nein, nicht unbedingt.
Die Inanspruchnahme der fotografischen Dienstleistung bietet auch mit dem neuen Verfahren verschiedene Vorteile. Zum einen ist das biometrische Passbild sechs Monate aufrufbar (beim Amt nur 96 Stunden). Zudem können die entstandenen Bilder mehrfach genutzt werden, die Bilder am Terminal nur im LAN des zuständigen Amtes.

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